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Tips zum Arbeitsschutz

07. 12. 2023

25 Tipps: Arbeitsunfälle – was tun im Falle eines Unfalls

  1. Machen Sie Ihre Berufsgenossenschaft (BG) als Unfallversicherer per Aushang bei allen Kollegen bekannt.

  2. Stellen Sie sicher, dass alle Kollegen wissen, wo sie den nächsten Erste-Hilfe-Kasten finden und wer der nächsterreichbare Ersthelfer ist (ebenfalls namentlich per Aushang).

  3. Sorgen Sie dafür, dass Erste-Hilfe-Kästen jederzeit frei zugänglich sind.

  4. Schulen Sie alle Kollegen zu richtigem Verhalten bei Arbeitsunfällen und zu Erstmaßnahmen am Unfallort.

  5. Machen Sie allen Kollegen den Notruf per Aushang bekannt.

  6. Unterweisen Sie die Kollegen darin, bei einem Unfall sofort Erste Hilfe zu leisten und den Rettungsdienst zu rufen.

  7. Vermitteln Sie den Kollegen, dass sie jede Erste-Hilfe-Leistung schriftlich erfassen müssen – idealerweise gleich per Eintrag im Verbandbuch.

  8. Organisieren Sie den problemlosen Transport verletzter Kollegen zum Durchgangsarzt.

  9. Informieren Sie Sifa, Betriebsarzt und Betriebsrat, wenn sich ein Arbeitsunfall ereignet hat.

  10. Organisieren Sie die Unfallmeldungen im Betrieb einheitlich.

  11. Sorgen Sie organisatorisch dafür, dass nach Unfällen automatisch Maßnahmen eingeleitet werden, damit sich ähnliche Unfälle nicht wieder ereignen.

  12. Führen Sie Unfallstatistiken, aus denen Ort und Art der Unfälle sowie Unfallursachen ersichtlich sind und sich die notwendigen Maßnahmen ableiten lassen.

  13. Organisieren Sie die Erfassung und Analyse von Beinaheunfällen und anderen kritischen Vorfällen und Situationen.

  14. Beachten Sie beim Verbandbuch die Anforderungen an den Datenschutz und stellen Sie vor allem sicher, dass das Verbandbuch nicht abhanden kommen kann.

  15. Führen Sie nach Möglichkeit ein zentrales Verbandbuch.

  16. Berücksichtigen Sie bei Unfallanalysen sowohl meldepflichtige als auch nicht meldepflichtige Unfälle.

  17. Werten Sie Verbandbücher regelmäßig systematisch aus.

  18. Melden Sie Unfälle mit Ausfallzeiten von mehr als drei Tagen schriftlich der BG – schwerwiegende Unfälle und Unfälle mit mehr als drei Personen außerdem vorab telefonisch.

  19. Unterrichten Sie bei schwerwiegenden Unfällen zusätzlich die zuständige Aufsichtsbehörde.

  20. Unterrichten Sie bei tödlichen Unfällen die Polizei.

  21. Machen Sie Arbeitsunfälle allgemein bekannt – z.B. per Aushang und im Intranet – und sprechen Sie im Rahmen von Unterweisungen mit den Kollegen darüber.

  22. Thematisieren Sie auch Wegeunfälle im Rahmen von Unterweisungen.

  23. Motivieren Sie die Kollegen, Sicherheitsrisiken aktiv und umgehend Vorgesetzten zu melden, soweit sie diese nicht selbstständig beseitigen können.

  24. Sorgen Sie dafür, dass die Vorgesetzten ihnen gemeldete Maßnahmen zuverlässig und zeitnah umsetzen.

  25. Überprüfen Sie, ob die auf Arbeits- oder Beinahunfälle hin ergriffenen Maßnahmen die gewünschte Wirkung zeigen.

 

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