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AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) berücksichtigen die Verkehrsgebräuche im Zusammenhang mit der Beförderung und Behandlung von Datenträger, EDV Bauteilen und Computer aller Art, von Dokumente und Akten, von Wertgegenständen, Kunst und Antiquitäten, Ausstellungsgegenständen, Sammlungen und artverwandten Gegenständen (nachfolgend: Beförderungsgegenstände). Alle Leistungen der Frogggls, Inhaber Edi Leib, (nachfolgend:Frogggls) werden ausschließlich auf Grundlage dieser AGB erbracht, auch wenn sie Kaufleuten erteilt werden. Diese AGB gelten auch für zukünftige Vertragsabschlüsse fort, einer nochmaligen Einbeziehung bedarf es nicht.
Auf die in diesen AGB aufgeführten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen wird hingewiesen, ebenso auf die Möglichkeit der individuellen Vereinbarung und ggf. Versicherung höherer Haftung.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für alle Aufträge im Zusammenhang mit der Beförderung und Behandlung der Beförderung von Gegenständen. Hierzu zählen insbesondere auch in Abweichung von § 411 HGB und § 412 HGB selbständig zu schließende und zu vergütende Verträge über das Auf- und Abhängen von Bildern, das Auf- und Abbauen sonstiger Objekte, das Verpacken, Verladen, Verstauen, Befördern, Entladen, Auspacken und über die Erhebung von Nachnahmen, über Kurierdienstleistungen oder die Vermittlung und das Besorgen von Transport- und Sachversicherungen.
1.2. Frogggls erklärt sich ohne ausdrückliche vorherige Vereinbarung nicht zum Transport oder zur Erbringung anderer Leistungen an Gütern bereit, von denen Gefahren für andere Güter, Personen oder die Umwelt ausgehen können. Dies gilt insbesondere auch für Gefahr Güter im Sinne des Gefahrgut Gesetzes. Werden derartige Güter Frogggls übergeben, so haftet der Auftraggeber verschuldensunabhängig für entstehende Schäden.
1.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese AGB mit seinen Vertragspartnern z.B. dem Empfänger oder Eigentümer der Beförderung Gegenstände im Verhältnis zu der Firma Frogggls zu vereinbaren und gegebenenfalls seinen Transportversicherer hierüber zu informieren.
1.4. Anderslautende vertragliche Bestimmungen, insbesondere die ADSp und etwaige AGB des jeweiligen Vertragspartners, gelten nicht, sofern Sie den Bestimmungen in diesen AGB zuwider laufen.
2. Angaben des Auftraggebers, Haftung für unrichtige oder unterlassene Angaben
2.1. Der Auftraggeber unterrichtet Frogggls bei Auftragserteilung schriftlich über Adressen, Anzahl, Art und Inhalt, Maße, Gewichte, Eigenschaften und den tatsächlichen Wert der Beförderung Gegenstände sowie die örtlichen Verhältnisse am Belegenheitsort und am Bestimmungsort.
2.2. Unrichtige oder unterlassene Angaben fallen dem Auftraggeber zur Last, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, außer die Unrichtigkeit war offenkundig und bei Auftragserteilung bekannt.
2.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Firma FROGGGLS Anweisungen für Not- oder Überfälle bzw. sonstiger außergewöhnlicher Ereignisse zur Verfügung zu stellen, um sofortiges Handeln im Bedarfsfall zu gewährleisten.
3. Unterbrechung der Transporte
3.1. Im Falle von Krieg, Bürgerkrieg, Streik, terroristischen Anschlägen, Unruhen, Aufruhr oder Militäraufständen sowie unverschuldeten und unabwendbaren Ereignis (z.B. Verkehrsunfällen), bei Schadensereignissen in Folge höherer Gewalt oder bei Unwettern und Katastrophen (z.B. Kernreaktorunfällen) ist Frogggls berechtigt, die Transporte, soweit deren Ausführung behindert wird und/oder unmöglich wird, zu unterbrechen oder zweckentsprechend umzudisponieren.
3.2. Im Falle der Unterbrechung ist die Firma Frogggls verpflichtet, das Entgelt für etwaig ersparte Löhne für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.
4. Haftung
4.1. Die Firma Frogggls haftet für Güterschäden (Verlust und Beschädigung des Beförderungsgegenstands), Güterfolgeschäden (aus einem Güterschaden herrührende Vermögensschäden), reine Vermögensschäden (solche, die nicht mit einem Güterschaden oder einem sonstigen Sachschaden zusammenhängen) sofern Frogggls oder ihre Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft.
4.2. Bei Beförderungen mittels Kfz auf der Straße, per Flugzeug, per Eisenbahn, per Binnenschiff oder per Seeschiff wird nach den für diese Verkehrsmitteln geltenden Vorschriften gehaftet, sofern und soweit zwingend Anwendung finden.
4.3. Bei Auslandsaufträgen ist Frogggls beim Einsatz von Dienstleistern zur Vereinbarung von deren üblichen Geschäftsbedingungen befugt. Wenn und soweit ein Schaden durch einen ausländischen Dienstleister verursacht wird, bestimmt sich die Haftung nach den mit diesen ausländischen Unternehmen vereinbarten vertraglichen oder zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Eine weitergehende Haftung für die Firma FROGGGLS besteht nur, falls und soweit der Schaden auf der schuldhaften Verletzung einer eigenen Sorgfaltspflicht beruht.
4.4. Die Firma FROGGGLS erledigt alle Transporte in eigener Verantwortung und wird zu keiner Zeit sich anderer Unternehmen bedienen um mit ihr abgeschlossene Verträge zu erfüllen.

Die Firma Frogggls erledigt ihre Aufträge direkt mit eigenem Personal.
5. Haftungsausschlüsse
5.1. Die Firma FROGGGLS ist von der Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – befreit, falls und soweit der Schaden durch Weisung des Auftraggeber bzw. Verfügungsberechtigten verursacht wurde.
5.2. Die Firma FROGGGLS ist von der Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – befreit, falls und soweit der Schaden durch Umstände verursacht wurde, die Frogggls der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abwenden konnte.
5.3. Für Verlust, Vernichtung oder Beschädigung von Beförderungsgegenständen durch Kriegshandlungen (im erklärten und nicht erklärten Zustand), durch Bürgerkriege, Terrorismus, Unruhen, Aufruhr oder Militäraufstände, Kernreaktorunfällen sowie aufgrund von höherer Gewalt und bei Katastrophen haftet die Firma FROGGGLS nicht.
6. Haftungsumfang und Haftungsbeschränkungen
6.1. Soweit zwingende Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften, die bei der Beförderung per Kraftfahrzeug auf der Straße, per Flugzeug, per Eisenbahn, per Binnenschiff oder per Seeschiff zwingend gelten sowie völkerrechtliche Vereinbarungen nicht entgegenstehen, haftet die Firma FROGGGLS – gleich aus welchem Rechtsgrund – wie folgt:
6.1.1. Die Haftung für Güterschäden ist begrenzt auf 8.33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm brutto des beschädigten oder in Verlust geratenen Beförderungsgutes.
6.1.2. Bei Überschreitung der Lieferfrist hat die Firma FROGGGLS ohne weiteren Schadensersatz eine Entschädigung für den nachgewiesenen Schaden bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten Entgeltes zu leisten.
6.1.3. Für andere reine Vermögensschäden, die nicht aus der Überschreitung einer Lieferfrist resultieren, ist die Haftung begrenzt auf das vertraglich vereinbarte Entgelt. Bei Nachnahmen ist die Haftung begrenzt auf den Nachnahmebetrag.
6.1.4. In jedem Fall ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – begrenzt auf den vom Auftraggeber angegebenen materiellen Wert des vom Schaden betroffenen Beförderungsgegenstands.
6.2. Der Auftraggeber kann gegen gesondertes Entgelt höhere als die in diesen AGB geregelten Haftungshöchstbeträge schriftlich vereinbaren. FROGGGLS besorgt die Versicherung der Beförderungsgegenstände, z.B. eine Transport- oder Lagerversicherung nur aufgrund eines schriftlichen Auftrags unter Angabe der gewünschten Versicherungssumme und der zu deckenden Gefahren.Die Firma Frogggls wird Art und Umfang der Versicherung im Zweifel nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden und die Versicherung zu marktüblichen Konditionen gegen besondere Vergütung und Ersatz der Auslagen abschließen.
6.3. Die oben genannten Haftungsregelungen gelten für jeden Anspruch gegen die Firma FROGGGLS, der Gegenstand des an Frogggls erteilten Auftrages ist, gleich auf welchem Rechtsgrund der Anspruch beruht. Auf diese Bestimmungen können sich auch die Bediensteten der Firma FROGGGLS sowie diejenigen Personen berufen, für die die Firma FROGGGLS haftet, es sei denn, sie haben den Schaden durch Vorsatz oder durch grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt.